Bundesrat beschließt NRW-Gesetzesinitiative zur Gemeinnützigkeit von Freifunk

Erfreuliche Nachrichten gab es heute aus dem Bundesrat. In der heutigen Sitzung hat der Bundesrat einer Gesetzesinitiative des Land NRW und anderen Ländern zugestimmt, die den Aufbau- und den Betrieb von offenen Netzen (insbesondere Freifunk) explizit als neuen Katalogzweck in die Abgabenordnung aufnehmen und hierdurch Rechtssicherheit für alle Freifunk Vereine schaffen würde.

Ich freue mich sehr, dass unsere Initiative im Länderkreis auf so breite Zustimmung gestoßen ist. Das ist ein wichtiges Signal für die unterstützenswerte Arbeit der Freifunker. Und es zeigt, dass Politik und Verwaltung immer stärker bereit sind, auf die Themen der Digitalisierung einzugehen – auch das ist ein gutes Zeichen.

Damit ist eine erste, wichtige Hürde genommen. In der Folge geht das ganze nun an die Bundesregierung sowie den Bundestag. Wir begrüßen die Initiative ausdrücklich, ist sie doch ein Ausdruck einer Anerkennung der Bedeutung offener Netzwerke.

Mehr Details gibt es auf den Seiten des Landes NRW. Wir informieren selbstverständlich über den weiteren Verlauf!